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   LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13   

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https://dejure.org/2013,40393
LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13 (https://dejure.org/2013,40393)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13 (https://dejure.org/2013,40393)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 7 Sa 1012/13 (https://dejure.org/2013,40393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Hemmung der Verjährung nach Aufnahme von Verhandlungen vor Verjährungsbeginn

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 214
    Beginn des Laufs der Verjährungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Auszug aus LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich ein Anerkenntnis über eine Sicherheitsleistung nur dann auf die Verjährung auswirken kann, wenn sich wenigstens dem Grunde nach ergibt, dass es sich um ein klares und unzweideutiges Nachgeben oder Anerkennen handelt mit der Folge, dass dadurch das Vertrauen des Gläubigers begründet wird, der Schuldner werde sich nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht hierauf berufen (BGH, Urteil vom 21.11.1996, IX ZR 159/95, NJW 1997, S. 516/517 2.).
  • Drs-Bund, 31.08.2001 - BT-Drs 14/6857
    Auszug aus LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13
    Hintergrund dieser Annahme ist, dass im Verfahren zur Neuregelung des Verjährungsrechts im Rahmen der Schuldrechtsreform ein Vorschlag des Bundesrates existierte (BT-Drs. 14/6857, S. 7), der in den Fällen einschlafender Verhandlungen die Hemmung sechs Monate nach der letzten Verhandlungserklärung enden lassen wollte, was allerdings vom Gesetzgeber ausdrücklich abgelehnt worden und der Entscheidung im Einzelfall überlassen worden ist.
  • OLG Naumburg, 23.10.2008 - 9 U 19/08

    Weitergeltung der Grundsätze zur Verjährungshemmung nach § 852 Abs. 2 BGB a. F.

    Auszug aus LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13
    Sind aber Verhandlungen eingeschlafen, entfällt die Hemmung, wenn aus Sicht des Gläubigers nach Treu und Glauben ein nächster Schritt zu erwarten gewesen wäre, der dann indessen nicht erfolgt ist (MünchKomm zum BGB, 6. Aufl. 2012, Grothe, § 203 BGB Rz. 8 m.z.N.; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.10.2008, 9 U 19/08 bei juris, ebenfalls m.w.N.).
  • BGH, 27.09.1995 - VIII ZR 257/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags

    Auszug aus LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13
    Auch soweit sich die Klägerin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.09.1995, VIII ZR 257/94, NJW 1995, S. 3380 bezogen hat, ergibt sich keine andere Bewertung.
  • BGH, 31.03.1969 - VII ZR 35/67

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung

    Auszug aus LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13
    Ebenso ergibt sich keine andere Bewertung unter Berücksichtigung der weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.03.1969, VII ZR 35/67, BGHZ 52, S. 47 ff. Dort hatte der Bundesgerichtshof erkannt, dass in den Fällen, in denen ein Prozess bereits anhängig ist, wenn die Verjährungsfrist zu laufen beginnt, quasi mit dem Verjährungsbeginn ein Zustand der Unterbrechung eintritt.
  • LAG Köln, 09.11.2009 - 2 Sa 633/09

    Tarifvertragliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Zugang des

    Auszug aus LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 Sa 1012/13
    Die Arbeitgeberin des Beklagten nahm das Unfallereignis zum Anlass, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen; die hiergegen geführte Kündigungsschutzklage endete aufgrund Vergleichs im Verfahren Landesarbeitsgericht Hamm 2 Sa 633/09.
  • BGH, 25.04.2017 - VI ZR 386/16

    Anspruchsverjährung: Wirkung der Hemmung

    Liegen die Voraussetzungen eines Hemmungstatbestands ausschließlich oder auch während eines Zeitraums vor Beginn der Verjährung vor, ist dieser bei Berechnung der Verjährungsfrist nicht zu berücksichtigen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08, BGHZ 182, 76 Rn. 9, 13 ff.; vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 58/16, juris Rn. 12 ff., insbesondere Rn. 16; LAG Hamm, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 7 Sa 1012/13, juris Rn. 46 ff.; OLG Naumburg, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 9 U 19/08, juris Rn. 43; OLG Celle, Urteil vom 26. Juli 2006 - 3 U 87/06, NJW-RR 2007, 403, 404; Ellenberger, in: Palandt, BGB 76. Aufl., § 199 Rn. 41).

    Nach dem Sprachverständnis kann eine Frist nur angehalten werden, wenn sie schon zu laufen begonnen hat (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 7 Sa 1012/13, juris Rn. 47).

    Schon deshalb ist hinsichtlich eines vor Verjährungsbeginn verstrichenen Zeitraums der Regelungs- und Schutzzweck der Hemmungsvorschriften nicht berührt (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 7 Sa 1012/13, juris Rn. 50; siehe weiter Peters/Jacoby, in: Staudinger, BGB [2014], § 209 BGB Rn. 7 zum Zusammentreffen von Hemmung und Ablaufhemmung).

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